Ich arbeite nach Termin als selbständige, osteopathisch tätige Heilpraktikerin. Für einen Behandlungstermin rufen Sie mich gerne an:
Telefon: 040 3570 9540
Während einer Behandlung kann ich leider nicht ans Telefon gehen. Sprechen Sie mir Ihr Anliegen gerne auf das Band. Ich melde mich nach meinen Behandlungen schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Mit folgendem Link können Sie sich auch selbstständig einen Termin in meiner Praxis buchen. Klicken Sie auf den Link und Ihnen werden mehrere mögliche Zeitfenster angeboten, aus denen Sie sich einen Termin aussuchen können. Dieser wird Ihnen reserviert und von mir anschließend bestätigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen auf meiner Seite Einblicke in meine Arbeit geben und Sie neugierig machen auf eine osteopathische Behandlung. Gerne können Sie mit mir auch am Telefon kurz abstimmen, ob eine osteopathische Behandlung bei Ihren Beschwerden angezeigt ist. Ansonsten ist es Ihnen mit dem oben aufgeführten Link möglich, Ihren persönlichen Termin online selbst zu reservieren. Per Mail wird dieser dann von mir noch bestätigt.
Wenn Sie unseren ersten Termin selbst schon vorbereiten möchten, können Sie sich den folgenden Patientenfragebogen ausdrucken und zum Termin ausgefüllt mitbringen. So können wir noch zügiger starten und die volle Zeit für Gespräch und Behandlung nutzen.
Sollten Sie Befunde oder Arztberichte haben, die für unsere Behandlung relevant sein können, bringen Sie mir diese bitte gerne mit. Alles unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
Der Eingang der Praxis befindet sich auf der Rückseite des Hauses. Bitte klingeln Sie bei "Praxisgemeinschaft". Meine Praxis befindet sich im ersten Stock.
Kosten einer Behandlung:
Nach der Behandlung erhalten Sie Ihre Rechnung per Post. Dies geschieht durch einen professionellen Rechnungsanbieter, damit ich serbst mehr Zeit habe, mich auf die Behandlung meiner Patienten konzentrieren zu können.
Die privaten Krankenkassen beteiligen sich, je nach individueller vertraglicher Regelung. Privat Versicherte erhalten eine Heilpraktiker-Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten für gesetzlich Versicherte belaufen sich derzeit auf circa 100,- € pro Behandlung, Kinderbehandlungen kosten entsprechend dem kürzeren Zeitfenster circa 85,- €. Sollte aufgrund Ihrer Krankengeschichte die Anamnese und Behandlung mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird der Rechnungsbetrag entsprechend angepasst. Dieses wird aber vorher mit Ihnen abgestimmt. Circa 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen inzwischen osteopathische Behandlungen als freiwillige Zusatzleistung für ihre Versicherten. Manche Krankenkassen wünschen für die Bezuschussung eine Empfehlung über eine Mitbehandlung vom Arzt. Über den Osteo-Kompass über Ihre Krankenkasse direkt können Sie erfahren, ob und wieviel Ihre Krankenkasse bezuschusst.
Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der Krankenkassen, ist die Liquidation einer Rechnung vom Patienten stets im vollen Umfang zu leisten.
Eine Behandlung für Erwachsenen und Jugendliche ab 16 Jahre dauert 50-55 Minuten, Behandlungen von Kindern dauern 35-40 Minuten. Sollte für Ihre Behandlung ein längeres Zeitfenster benötigt werden, erhöht sich der Betrag entsprechend. Dies wird Ihnen dann aber vorab erklärt und mit Ihnen besprochen, ob dies auch von Ihrer Seite gewünscht wird.
Sie sind gesetzlich versichert und wünschen eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse? Im folgenden Osteopathie-Kompass können Sie die Regeln Ihrer eigenen Krankenkasse in Bezug auf die Bezuschussung einer osteopathischen Behandlung lesen. Bitte clicken Sie dafür auf den unten stehenden Link.
Sie können auf dem Marktplatz 2 Stunden mit Parkscheibe parken. Beachten Sie bitte, dass immer am Freitag Markttag ist: freitags ab 11 Uhr ist daher auf dem Marktplatz das Parken nur eingeschränkt möglich und Sie müssen eventuell auf die umliegenden Parkmöglichkeiten ausweichen.
Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab, dass ich diesen wieder an andere Patienten vergeben kann. Mindestens aber muss er 24 Stunden vorher abgesagt werden. Anderenfalls wird er Ihnen voll in Rechnung gestellt werden müssen. Da ich eine Terminpraxis führe, ist dieses Zeitfenster nur für Sie reserviert und kann bei zu spät erfolgten Absagen nicht mehr weitervergeben werden.